Alter Schwede

 "Reife" und "junge" Volvo Fahrzeuge kompetent und preiswert repariert !  

 Die aktuellen Garantiebedingungen finden sie unter  http://www.volvocars.de/lifetime

Es gelten die folgenden Bedingungen:

 Diese lebenslange Ersatzteilgarantie erstreckt sich nicht auf Zubehör, Merchandise-Artikel, Service- und Verschleißteile (z.B. Bremsbeläge, Bremsscheiben, Zündkerzen, Batterien, Filter, Wischerblätter, Reifen*, Leuchtmittel, Kupplungen, Stoßdämpfer), Teile die einem regelmäßigen Wechselintervall unterliegen (z.B. Zahnriemen, Nebenaggregateriemen, Tire Fit, Verbandskasten, Karosserieteile, Betriebsmittel, Verbrauchsmaterialien, Sitzbezüge, Bodenteppiche, Fußmatten, Software (nur gedeckt in Verbindung mit Hardwaretausch). Die lebenslange Ersatzteilgarantie gilt nicht für Reparaturen oder Austauscharbeiten, die direkt aufgrund eines der folgenden Umstände erforderlich sind:

  •  Normaler Verschleiß, äußere Einflüsse, Beschädigung durch Dritte, Unfall, höhere Gewalt, Krieg und Streik.   • Das Fahrzeug wurde nicht oder unsachgemäß entsprechend dem Serviceprogramm und den Wartungsanweisungen von Volvo gewartet.  
  • Es wurden andere als von Volvo vorgeschriebene Teile bzw. Flüssigkeiten verwendet.
  • Durch Nachlässigkeit, Unachtsamkeit, oder falsche Verwendung verursachte Schäden oder Einsatz des Fahrzeugs für den Rennsport.
  • Beliebige Veränderungen am Fahrzeug oder an Fahrzeugteilen, einschließlich - jedoch nicht ausschließlich - Motor- Tuning, die nicht vom Fahrzeughersteller zugelassen sind.
  • Das Mischen von verschiedenen Kraftstofftypen oder die Verwendung von nicht empfohlenem Kraftstoff und Additive. 
  •  Die lebenslange Ersatzteilgarantie gilt nicht für Wiederverkäufer, oder für Teile, die im Barverkauf gekauft und nicht von einem autorisierten Volvo Partner installiert wurden.
  • Die lebenslange Ersatzteilgarantie haftet nicht für verlorene Zeit, Unannehmlichkeiten, versäumte Termine oder irgendwelche Folgeschäden, die der Kunde oder sonst jemand aufgrund eines durch diese Garantie gedeckten Schadens erleidet.

 Die lebenslange Ersatzteilgarantie ist eine Herstellergarantie, die die gesetzlichen Rechte des Kunden aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Volvo Vertragspartner oder der gesetzlichen Gewährleistung ergänzt und nicht einschränkt. Ansprüche aus einem Garantieanspruch verjähren 6 Monate nach einem Schadeneintritt. Wichtiger Hinweis: Diese lebenslange Ersatzteilgarantie ist nicht übertragbar. Sie gilt ausschließlich für den Erstkäufer des Teils. Der Nachweis des Kaufs und der Installation (Rechnung) bei einem autorisierten Volvo Partner ist für die Deckung erforderlich. Diese Garantie bezieht sich nicht auf solche Teile, welche im Rahmen einer anderen Volvo Herstellergarantie ersetzt wurden. 
 

Stand 01/2024