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eCall - Abschaltung 2G-Netz und die Folgen für den Fahrzeughalter


Wie wirkt sich die Abschaltung der 2G-Mobilfunknetze ab 2028 auf das Notrufsystem eCall in meinem Fahrzeug aus?
Von der geplanten Abschaltung des 2G-Mobilfunknetzes durch die deutschen Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone und O2 ab 2028 ist auch ein Großteil der seit 2018 in der EU zugelassenen Fahrzeuge betroffen. Mit Abschaltung dieses Netzes wird das SOS-Notrufsystem eCall des Fahrzeugs nicht mehr funktionieren. Im Falle eines Unfalls wird dann kein automatischer Notruf vom Fahrzeug an die nächstgelegene Notrufleitstelle mehr abgesetzt.


Die Abschaltung vom 2G-Mobilfunknetz führt jedoch nicht dazu, dass diese betroffenen älteren Fahrzeuge, die nur 2G für eCall nutzen, nicht mehr konform sind. Sie haben alle Typgenehmigungsvorschriften zum Zeitpunkt ihrer Zulassung erfüllt. Das bedeutet: Auch wenn eCall nach dem Ende von 2G in den Fahrzeugen nicht mehr funktioniert, stellt dies keine Nichtkonformität des Fahrzeugs mit den Genehmigungsvorschriften dar. Weder Betriebserlaubnis noch Zulassung werden dadurch berührt.
Auch bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wird ein eCall-System, welches auf Grund fehlender Infrastruktur nicht mehr funktioniert, nicht bemängelt werden; die Hauptuntersuchung kann dennoch bestanden werden.
Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalten, die auf diese Funktion nicht verzichten wollen, können sich bei ihrem Kfz-Hersteller oder ihrer Fachwerkstatt informieren, ob in ihrem Fahrzeug ein 2G-basiertes eCall-System verbaut ist und ob hierfür eine Nach-/ Umrüstmöglichkeit besteht. Einige Kfz-Hersteller bieten dazu bereits Online-Auskünfte an.
Fahrzeuge jüngerer Zulassung funktionieren bereits auf Basis der Netze 4G/5G (NG eCall). Diese sind von der 2G-Abschaltung nicht betroffen.
In Fachzeitschriften und durch Automobilclubs wurde u.a. auf das Problem bereits hingewiesen.

Quelle: Internetseite KBA 11/2026